Wer als Gast oder Besucher die vergleichsweise jugendfrische Universität Bielefeld betritt, sieht, dass das technisch-nüchterne und schnörkellose
Baukonzept der Universitätsneugründungen der frühen 70er Jahre durchaus schon kleinere historische Ringe angesetzt hat, die Identität
für Studierende, Universitätslehrer und Forschungsarbeiten stiften sowie
Ausstrahlung bewirken. In diesem akademischen Rahmen fand am
16. April 1999 eine frohgestimmte und ehrenvolle Versammlung statt.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld hat
Rechtsanwalt und Notar Dr. Dieter Ahlers den Grad DOCTOR IURIS
HONORIS CAUSA verliehen, in Anerkennung seiner Verdienste um die
anwaltsbezogene Ausbildung junger Juristinnen und Juristen und um das
Gesellschaftsrecht der freien Berufe, insbesondere um die Anwalts-GmbH.
So heißt es in de Verleihungsurkunde.
Der Dekan der Fakultät Prof. Dr. Fritz Jost gab in der Begrüßung einige
Hinweise auf das Lehr- und Ausbildungskonzept der Bielefelder Fakultät,
das sich von Anfang an als Wissenschaft verstand, die den Weg zu
souveräner praktischer Berufstätigkeit eröffnet. Diese Art
wissenschaftlichen Lehrens und Lernens fordert den engagierten,
wagemutigen, pädagogisch-kreativen Hochschullehrer. Die Universität
Bielefeld hat solche Universitätslehrer stets angezogen, ihnen Raum für
Erfahrungen gegeben, die sie dann auch, verließen sie Bielefeld, in
andere Universitäten mitnehmen konnten.
Für Dr. Dieter Ahlers ist ein so geschnittenes wissenschaftliches Umfeld
ideal. Das zeigte die feingestimmte und temperamentvolle Laudatio, die
Prof. Dr. Harald Weber sprach. Sie präsentierte uns einen
bemerkenswerten Mann, herausragenden Rechtsanwalt und Akteur, der
stets aufgrund eines durchdachten Konzepts - man kann auch sagen:
wissenschaftsgeleitet - handelt.
Dr. Dieter Ahlers gehört der Generation der Väter an, die ihre Ausbildung
und das Fundament künftiger beruflicher Tätigkeit in den hoffnungslosen
Jahren des endenden zweiten Weltkriegs und den kargen Aufbaujahren
der Nachkriegszeit verfolgen mußten. Dies erforderte schnörkellose
Zielstrebigkeit, praktisches Geschick und Unermüdlichkeit in der
überwindung sich auftürmender Hindernisse. Mit diesen Eigenschaften
brachte Dr. Dieter Ahlers die noch im Krieg geschriebene Dissertation
"Der Grundstücksschwarzkauf - Ein Beitrag zur Verordnung über die
Preisüberwachung (RGBl. 1942 I S. 451) und die Rechtsfolgen von
Preisverstößen im Grundstückshandel" schließlich an den Bestimmungsort
Hamburg. Er hat kein Exemplar dieser Dissertation. Sie liegt aber in der
Universität Hamburg, aus Gründen der Sicherung des Materials nicht für
den Austausch bestimmt. Die Ausbildung als Volljurist ist im Mai 1948
abgeschlossen.
Dr. Dieter Ahlers ist Rechtsanwalt, bald auch Notar in Bremen,
Namensgeber und Seniorsozius einer bedeutenden und angesehenen
bremischen Anwalts- und Notarkanzlei. Seine Arbeitsgebiete sind das
Handels- und Gesellschaftsrecht, die Beratung gewerblicher
Unternehmen, das Erbrecht. Er war Jahrzehnte in der
Schiedsgerichtsbarkeit, einer Domäne der Hansestädte, tätig.
Den Anliegen der Anwaltschaft hat er sich gewidmet in der
Ehrengerichtsbarkeit, als langjähriges Mitglied des Vorstandes und als
Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins. Bis zur Stunde wirkt er im
Zivilrechtsausschuß und im Handelsrechtsausschuß des Deutschen
Anwaltvereins, der Dr. Dieter Ahlers im Jahre 1995 mit der
Hans-Dahs-Plakette, der höchsten Auszeichnung der deutschen
Anwaltschaft, ehrte.
Die Arbeiten in den genannten Ausschüssen, die Aufsätze zur
Rechtsanwalts-GmbH, zum Anwaltsnotar als Gesellschafter einer
überörtlichen Sozietät und einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind
Musterbeispiele schnörkelloser, auf die Praxis bezogener Wirtschaft, die
Dr. Dieter Ahlers liebt. Diese Art wissenschaftlicher Ausbildung und
Grundierung möchte er den jungen Juristinnen und Juristen zur Verfügung
stellen. Er entwickelte hierfür ein Konzept für die Reform und
Entschlackung der Juristenausbildung, das er der öffentlichkeit und den
gesetzgebenden Gremien vorstellte.
Das wirtschaftliche und finanzielle Fundament für die Verbesserung der
Juristenausbildung und die Förderung der Anwaltschaft im allgemeinen
findet Dr. Dieter Ahlers in seiner Tätigkeit als Vorstand der Hans Soldan
Stiftung. Aufgrund eines klaren Konzepts trennte er das
Stiftungsunternehmen in eine operative GmbH und die gemeinnützige
Hans Soldan Stiftung, deren alleiniger Vorstand er bleibt. Diese
Konstruktion ermöglicht es der Stiftung, aus den ihr zufließenden Mitteln
als einen ihrer Zwecke die anwaltsbezogene Ausbildung an den
Universitäten zu fördern und zur Durchsetzung zu bringen.
Dies geschieht derzeit an neun deutschen Universitäten durch Förderung
von Instituten und Lehrstühlen für Anwaltsrecht, so auchin Bielefeld.
In Bielefeld gibt es aber noch eine Besonderheit, und so mag sich die
Spange zwischen dieser Universität und Dr. Dieter Ahlers schließen. Die
Besonderheit ist der inzwischen weitbekannte und sehr gefragte
"Bielefelder Kompaktkurs Anwalts- und Notartätigkeit" - Universitäre
Wahlstation und Aufbaukurs für Referendare, Assessoren und junge
Rechtsanwälte" unermüdlich initiiert, organisiert und inhaltlich gestaltet
von Prof. Dr. Harald Weber. Hier trägt Dr. Dieter Ahlers jungen Juristinnen
und Juristen vor, er fördert diesen Kurs mit Freude, hierbei, wie bei allen
Fördermaßnahmen für die Universitäten und den sonstigen Aktivitäten
der Stiftung sehr verständnisvoll unterstützt von Hans-Georg-Curtze,
dem von der Familie des Stifters in den Aufsichtsrat der Stiftung
entsandten Vorsitzenden.
Dr. Dieter Ahlers dankte für die ihm verliehene Ehrendoktorwürde mit
einem Vortrag zum Thema "Vertragsgestaltung im schiedsrichterlichen
Verfahren".
Wir danken ihm., freuen uns mit ihm über die Auszeichnung und richten
an Dr. Dr. h. c. Dieter Ahlers und seine verehrte Frau Gemahlin, ohne die
dies alles nicht ging und geht, einen herzlichen Gruß.
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