Bereits aus seiner frühen Anwaltstätigkeit ist bekannt, dass Hans
Soldan
seinen Beruf sehr ernst nahm und gerade im Wesen der subjektiven
Rechtsverwirklichung einen wichtigen Beitrag zur Herstellung materialer
und prozeduraler Gerechtigkeit erblickte. Mit dieser Überzeugung setzte
er sich für seine Klientel in stets vorbildlicher Weise ein, wobei ihm
sein
reiches juristisches Wissen, seine sprachliche Begabung -- unter den
Zeitgenossen galt er als ein Meister der Sprache in Wort und Schrift --
und nicht zuletzt seine liebenswürdige Persönlichkeit zugute kamen.
Die Quellen aus der Mainzer Zeit des Stifters belegen aber nicht nur sein
überdurchschnittliches berufliches Können sowie seine vorbildliche
Berufsauffassung; in den Darstellungen seiner Zeitgenossen finden sich
darüber hinaus immer wieder Hinweise auf die auffällige Breite seiner
allgemeinen Bildung, die sich mit einer für ihn charakteristischen
ausgezeichneten Darstellungsgabe verband.
Besonders hervorgehoben werden seine Neigung zur Theorie, seine
wissenschaftlichen, philosophischen und geschichtlichen Interessen, die
auch noch in späteren Publikationen Soldans ihren Ausdruck finden.
Hans Soldan war sein ganzes Leben lang von der Philosophie Immanuel
Kants durchdrungen, eine Tatsache, die uns wichtige Aufschlüsse über
die Motive seines späteren fruchtbaren Schaffens für die Anwaltschaft
gibt.
Im Jahre 1908 übernahm Hans Soldan in Mainz von RA Justizrat Kolsen,
Berlin, die von diesem 1904 auf eigene Gefahr und Kosten gegründete
Deutsche Rechtsanwalts-Zeitung (DRAZ). Soldan erläuterte dieses
Ereignis später so: Nun kam Anfang des Jahres 1908 Herr Kollege Kolsen
auf den Gedanken, mir die Rechtsanwalts-Zeitung überhaupt zu
übertragen. Meine wissenschaftlichen und sonstigen Neigungen lagen auf
ganz anderen Gebieten. Ich hielt es aber nicht für wahrscheinlich, dass
mich die Bearbeitung der Standesfragen von dem Wege meiner
persönlichen Neigungen abdrängen würde. Dies geschah aber dadurch,
dass ich die Aufgabe, die mir durch die Übernahme der DRAZ gestellt
wurde, in einem viel weiteren Sinn als sie gemeinhin für richtig gehalten
wird, auffasste." Soldan hatte auch zuvor bereits in der DRAZ, die von
Kolsen im Rahmen der Diskussion für eine Zwangsruhegehaltskasse zum
Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Rechtsanwälte ins
Leben gerufen worden war, veröffentlicht. Die DRAZ öffnete ihre
Spalten zunehmend auch anderen Standesfragen und wurde unter
der Leitung Soldans zu einem kritischen, oft äußerst kämpferischen
Forum standespolitischer Auseinandersetzungen, bis sie 1923 infolge
der Inflation nicht mehr getragen werden konnte.
Der Aufbau des Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher
Rechtsanwälte
Soldan entfaltete in der DRAZ eine rege publizistische Tätigkeit. Er rief
zu umfassenden Maßnahmen auf, die der wirtschaftlichen
Verschlechterung und dem weiteren Absinken des sozialen Prestiges des
Berufsstandes entgegenwirken sollten.
Gleichzeitig war er aber auch der Auffassung, dass durch
Zeitungsaufsätze allein keine Standespolitik zu machen sei und dass es
nicht seine Aufgabe sein könne, den deutschen Rechtsanwälten bloße
Vorschläge zu unterbreiten. Was er wollte, war mehr: er forderte ein
umfassendes Sofortprogramm zur wirtschaftlichen Selbsthilfe der
Anwaltschaft; nämlich den gemeinsamen Einkauf aller Kanzlei-
bedürfnisse der Anwaltschaft unter Ausschaltung des Zwischenhandels,
also möglichst preisgünstig.
Soldan ging noch im Jahre 1908 daran, seine Pläne zu verwirklichen: er
baute das Unternehmen, "eine unselbständige Person von rechtlich
eigenartigem Charakter", selbst auf. Es erhielt zunächst die Bezeichnung
Wirtschaftliche Vereinigung". Später, noch im gleichen Jahr 1908,
wurde aus dieser der Wirtschaftliche Verband Deutscher Rechtsanwälte"
geschaffen.
Hans Soldan führte den Betrieb zunächst von seiner Mainzer
Anwaltskanzlei aus. Er schloß alle für die Zwecke des Vereins bzw.
Verbandes erforderlichen Lieferverträge und übernahm die Erfüllung
derselben in persönlicher Haftung. Mit dieser Initiative wandte er sich
in mehreren Artikeln und Aufrufen in der DRAZ an eine breite Öffentlichkeit.
Er erhielt aus allen Teilen des Kaiserreiches begeisterte Zustimmung.
Die Hans-Soldan-Stiftung feiert dieses Jahr 1908 als den Gründungsakt
ihrer Geschichte und ihres eigenen Bestehens. Sie hat niemals einen
Unterschied gemacht zwischen dem Wirtschaftlichen Verband Deutscher
Rechtsanwälte und ihrer späteren Unternehmensform, die auf die
Gründung des Stifters vom Jahre 1929 zurückgeht, weil beiden
Unternehmensformen die gleiche Konzeption zugrunde lag und weil bei
allen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und technologischen
Veränderungen sowohl das Engagement für die Belange der Anwaltschaft
als auch die ideellen Aufgabenstellungen und Zielsetzungen die gleichen
geblieben sind. Hans Soldan wollte durch die Stiftung sein Lebenswerk
gesichert wissen, er wollte die Frucht seines Schaffens über den Tod
hinaus gerettet wissen. Die Stiftung hat seinen Willen bis zum heutigen
Tage erfüllt.
Den Geschäftsbetrieb des Wirtschaftlichen Verbandes nahm er selbst in
die Hand und führte ihn von seiner Mainzer Kanzlei aus, nachdem zuvor
die Lieferverträge geschlossen waren und er sich persönlich für
den
erforderlichen Kredit verbürgt hatte. Ihm halfen zunächst noch die
Angestellten seiner Kanzlei.
Gleichzeitig entfaltete Hans Soldan neben seiner beruflichen
Inanspruchnahme eine umfangreiche Reisetätigkeit für den Verband.
Er sprach in Vorträgen vor den örtlichen Vereinen, bei denen er mit großer
Anteilnahme und Wärme empfangen wurde, über seine Ziele. Dabei
konnte er mit Freude registrieren, dass sich größere Unterabteilungen
des Wirtschaftlichen Verbandes unter anderem in Düsseldorf, Essen, im
elsässischen Straßburg, in München, Nürnberg, Breslau,
Dresden, Leipzig und Berlin rekrutierten. Die dadurch aufgebrachten finanziellen Mittel
verstand er, der er die gesamte Aufbauarbeit des Verbandes ohne den
geringsten Vorteil für sich geleistet hatte und der er in den späteren
Jahren auch noch erhebliche Verluste mit dem eigenen Vermögen
ausgleichen sollte, als einen Vertrauensbeweis sui generis, der ihm und
seiner Arbeit weiteren Auftrieb gab.
Der Plan zur Errichtung einer wissenschaftlichen Forschungsstelle
für die Erhebung empirischer Daten (1909)
Im Jahre 1909 fasste Hans Soldan den Plan, als erste Standeseinrichtung
des Wirtschaftlichen Verbandes ein Statistisches Amt zu gründen, das
der Anwaltschaft mit zuverlässigen, nach exakt wissenschaftlichen
Methoden gewonnenen Daten zur Verfügung stehen solle.
Andere, weniger aufwendige Projekte konnten dagegen sofort verwirklicht
werden, so die Herausgabe des Formularbuchs mit Anmerkungen, das im
Jahre 1910 gleichzeitig mit der Novelle zur Zivilprozessordnung erschien.
Dies konnte deshalb geschehen, weil an dem Entwurf des Formularbuchs
bereits von der Bekanntgabe der Gesetzesnovelle an gearbeitet wurde.
Das Buch selbst wurde in den Kreisen der Anwaltschaft begeistert
aufgenommen; es wurde nun zusammen mit den übrigen Artikeln des
Wirtschaftlichen Verbandes angeboten.
Das Warenangebot des Wirtschaftlichen Verbandes erhöhte sich ständig,
und die Preisvorteile vieler Bedarfsartikel wurden bereits damals in den
Kreisen der Abnehmer als außerordentlich lukrativ gewürdigt. Eine Robe
zum Beispiel, die im Warenhaus etwa 60 Reichsmark kostete, konnte vom
Wirtschaftlichen Verband im Jahre 1909 für ganze 32 Mark geliefert
werden.
Im Jahre 1909 wurde Hans Soldan auf dem Anwaltstag in Rostock in den
Vorstand des Deutschen Anwaltvereins gewählt. "Soldans Name war ein
Programm und zwar ein wirtschaftliches ... Eine Provokation war die Wahl
dieses Mainzer LG-Anwalts wegen seiner wirtschaftlich ausgerichteten
Pläne."
Treuhand Deutscher Rechtsanwälte (1911/1914)
Im Jahre 1911 unterbreitete Soldan dem Anwaltverein den Vorschlag,
eine Treuhandgesellschaft deutscher Rechtsanwälte zu gründen.
Auf sein Betreiben hin wurde auch ein Ausschuss für
Treuhandangelegenheiten eingesetzt. In seiner Absicht lag die
Ausweitung der außergerichtlichen anwaltschaftlichen Tätigkeit nach
dem englischen Vorbild des trustee, der als Einzelberater, persönlicher
Treuhänder und Vermögensverwalter in zahlreichen Gebieten der
bürgerlichen Lebensverhältnisse ein reges Betätigungsfeld fand.
In der praktischen Ausführung sollte es "das Ziel sein, dass da, wo
die Gesellschaft (die Treuhand, d. Verf.) als solche Mandatarin wird, den
einzelnen Rechtsanwälten die Geschäfte zugeführt werden, und
da, wo der einzelne Rechtsanwalt zum Treuhänder bestellt wird, die
Unterstützung und die öffentliche Autorität der Gesellschaft
ihm an die Seite tritt."
Nachdem der Ausschuss des DAV nach mehreren Beratungen im Jahre
1914 Soldans Vorschläge abschlägig beschied, erließ er sogleich
einen Aufruf zur selbständigen Gründung der "Treuhand Deutscher
Rechtsanwälte". Das Unternehmen begann mit einem überraschenden
Erfolg, fiel jedoch später der Entwicklung im Kriege zum Opfer. Dennoch
war der Einfluss Soldans auf diesem Gebiet von weittragender
Bedeutung: seine Ideen wurden noch in den späten Jahren der Republik
aufgegriffen und weiterentwickelt.
Die Wissenschaftliche Hilfsstelle (1912)
Im Jahre 1912 schuf Soldan die Wissenschaftliche Hilfsstelle Deutscher
Rechtsanwälte, eine Standeseinrichtung von außerordentlicher
Bedeutung, auf die hinsichtlich ihrer späteren Entwicklung noch
mehrmals zurückzukommen sein wird.
Bereits vor ihrer Gründung erhielt Soldan eine Flut von Anfragen und
Hilferufen, die Ausdruck des großen Vertrauens waren, das eine Vielzahl
von Rechtsanwälten ihm entgegenbrachte. Die Wissenschaftliche
Hilfsstelle beschränkte sich indes keineswegs auf die Erstattung
juristischer Gutachten, sie wurde insbesondere in der ersten Zeit ihres
Bestehens auch bei Treuhandgeschäften und in kaufmännischen
Problemlagen in Anspruch genommen. Insoweit bestand ein unmittelbarer
Zusammenhang mit den einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen
Überlegungen Soldans zur Ausweitung der anwaltlichen Tätigkeit durch
Übernahme der Treuhanddienste. In der Zeit von Januar bis Oktober
1912 wurden bereits 253 Gutachten erstattete; in den ersten drei
Jahren des Bestehens waren es über 2000 zum Teil sehr umfangreiche
Arbeiten geworden. Auch hier zerstörte der Einfluss des Krieges manche
wichtige Aufbauarbeit. 1915 setzte diese leidige Zäsur ein, und erst im
Jahre 1924 konnte man an die Errungenschaften der ersten Jahre wieder
anknüpfen.
Für die Wissenschaftliche Hilfsstelle waren von Anbeginn Spezialisten
des inländischen und ausländischen Rechts tätig gewesen. Auch
unterhielt sie im Verlaufe ihres Ausbaus weltweite Beziehungen; es
bestanden rege Kontakte zu allen fünf Kontinenten.
Die Zeit bis 1929
Aus der Fülle der von Hans Soldan ausgehenden Impulse haben wir damit
nur diejenigen ausführlicher behandelt, die für den Rahmen der
ideengeschichtlichen Entwicklung von maßgeblicher Bedeutung gewesen
sind und die zum Ausgangspunkt seiner vielfältigen Bemühungen um die
Schaffung geeigneter Standeseinrichtungen wurden.
Der Gedanke zur Gründung von Erholungsstätten für die Rechtsanwälte
und ihre Familien, den Soldan schon lange Zeit mit sich trug, ließ sich
zu jener Zeit noch nicht verwirklichen. Durch die Kriegsereignisse sind dann
wesentliche Teile der Aufbauarbeit des Wirtschaftlichen Verbandes und
aller seiner Einrichtungen ganz erheblich in Mitleidenschaft gezogen
worden. Nicht nur, dass sofort nach Ausbruch des Krieges ein rapider
Rückgang des Versandgeschäftes zu verzeichnen war; auch weitere
wichtige Ideen waren einfach nicht mehr durchzusetzen, andere im
Aufbau begriffene Programme wurden für immer zerstört.
Ein Großteil der Anwälte kämpfte an den Fronten, und viele von
ihnen kehrten nie wieder heim.
Bereits seit 1914 hatten die Kriegsverhältnisse den Wirtschaftlichen
Verband nachhaltig beeinträchtigt, aber durch die Auswirkungen der
Inflation wäre er fast hinweggefegt worden. Die DRAZ musste
eingestellt werden.
Soldan, der keine politischen Mandate innehatte, musste 1923
auf Befehl der Franzosen das Rheinland verlassen, man hatte ihm
passiven Widerstand vorgeworfen.
Er ging nach Leipzig, wo er seine Zulassung als Reichsgerichtsanwalt
erhielt. Dort versuchte er auch mit dem Einsatz seines persönlichen
Vermögens die Geschäfte des Wirtschaftlichen Verbandes wieder in
Gang zu bringen. Soldans Einfluss in der Anwaltschaft und das
Ansehen des Verbandes ermöglichten darüber hinaus die weitere
Entwicklung. In Leipzig lernte Soldan Ernst Nagel, den Geschäftsführer
des Berliner Anwaltsvereins, kennen, einen außerordentlich befähigten
und dynamischen Selfmademan, den er im Jahre 1924 als
Geschäftsführer des Wirtschaftlichen Verbandes einsetzte.
Bis dahin lag die Administration des Verbandes in erster Linie in den
Händen von ehrenamtlich tätigen Anwaltsehefrauen und etwa einem
Dutzend Angestellten. Nagel, der auch weiterhin Geschäftsführer des
Berliner Anwaltsvereins war, übernahm nun das Management des
Verbandes; er bot selbst in den Räumen der Berliner Gerichte Formulare
zum Verkauf an, verwirklichte aber auch weiterreichende Pläne: so
setzte er seinen langjährigen Bekannten, Wilhelm Hirschoff, als ersten
Außendienstmitarbeiter des Wirtschaftlichen Verbandes ein.
Noch vor der Gründung der Stiftung bestanden Zweigstellen
des Wirtschaftlichen Verbandes in Dresden, Leipzig und Stettin.
In Leipzig dem Wohnsitz Hans Soldans, befand sich der Hauptsitz, dort
war auch dass Zentrum der Wissenschaftlichen Hilfsstelle.
Von Berlin, der pulsierenden Hauptstadt der Republik aber gingen immer
mehr die administrativen Fäden aus.
Gründung der Hans-Soldan-Stiftung (1929)
An seinem 59. Geburtstag, dem 22. März 1929, gründete Hans Soldan
die Stiftung. Schon lange hatte er den Gedanken erwogen, das, was er
bisher auf eigene Verantwortung, mit eigener Tätigkeit und aus eigenem
Vermögen geschaffen hatte, umzuwandeln in eine selbständige
juristische Person. Diese sollte fortführen und auf Dauer am Leben
erhalten, was er selbst in ferner Zukunft einmal nicht mehr werde
weiferführen können. Dabei wollte er weiterhin in Verantwortung bleiben:
Er war der Vorstand, der die Entscheidungen über die wesentlichen
Zwecke der Stiftung fest in der Hand behalten sollte. Zum
Stiftungsvermögen führte er aus: "... zu diesem Zwecke übertrage
ich der Stiftung das bisher zum Zwecke des Geschäftsbetriebes des
'Wirtschaftlichen Verbandes Deutscher Rechtsanwälte' verwendete
Vermögen.
Der 'Wirtschaftliche Verband Deutscher Rechtsanwälte' ist ein von mir
gegründetes und bisher betriebenes Unternehmen zu dem Zwecke des
gemeinschaftlichen Einkaufs der Kanzleibedürfnisse für Rechtsanwälte.
Es ist nicht im Handelsregister eingetragen und gehört mir allein. Das
Vermögen dieses Unternehmens ist seit dessen Gründung im Jahre 1908
streng von meinem persönlichen Vermögen geschieden und in einer
besonderen Buchführung als selbständiges Vermögen behandelt worden.
Der Vermögensstand des Unternehmens am 31. Juli 1928 ist aus dem als
Anlage zur Stiftungssatzung beigefügten Revisionsbericht der
Treuhand-Aktiengesellschaft ,Revision' in Berlin nebst der von ihr
gefertigten Bilanz ersichtlich. Das Vermögen beträgt rund
Einhunderttausend Mark."
Die bis dahin für den Wirtschaftlichen Verband beschäftigt gewesenen
Mitarbeiter blieben nach wie vor und in den gleichen Funktionen für die
Stiftung tätig. Eine weitere Geschäftsstelle in Hamburg sollte noch
hinzukommen sowie der kontinuierliche Ausbau von Bezirksvertretungen.
Dabei ist es jedoch noch nicht möglich gewesen, die Kunden der Stiftung
"flächendeckend" zu beraten; dies sollte erst in den Jahren nach
dem zweiten Weltkrieg im Zuge des Wiederaufbaus gelingen. Frühzeitig
wurden bereits vom Wirtschaftlichen Verband die Notare mit ihren
speziellen Berufsbedarfsartikeln wie Presse, Siegelprägung, Lacksiegel,
aber auch mit allen Formularen und weiterem Zubehör ausgestattet.
Diese Entwicklung verstand sich aufgrund der Tatsache der vielen
Anwaltsnotare schon von selbst, sie wurde von der
Hans-Soldan-Stiftung eher noch intensiviert. Anwälte und Notare
wurden mit dem gleichen Selbstverständnis beraten und mit
Berufsbedarfsartikeln beliefert.
Zum ersten Aufsichtsratsvorsitzenden der Stiftung wurde der
Reichsgerichtsrat Dr. Erich Brodmann ernannt, der ab 1922 nach Eintritt
in den Ruhestand mit einigen, unter Juristen vielbeachteten Publikationen
auf sich aufmerksam machte, ein hervorragender Kenner des Rechts der
Handelsgesellschaften, insbesondere des Rechts der GmbH und der
Aktiengesellschaft. Brodmann hatte seit 1924 wesentlichen Anteil am
Wiederaufbau der Wissenschaftlichen Hilfsstelle, die er zusammen mit
Hans Soldan betreute. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender des
Aufsichtsrates beschränkte er sich nicht etwa bloß auf die Überprüfung
der Buchhaltung und der Bilanzen, er fand sich darüber hinaus stets
und gern zur Mitarbeit in allen wesentlichen Stiftungsfragen bereit.
Er verstarb 1940, wenige Wochen vor dem Tod des Stifters.
Die weiteren Jahre bis zum Tode des Stifters
In der Zeit nach 1929 beginnt es um die Person des Stifters etwas
ruhiger zu werden, zumindest gilt dies für sein Auftreten und sein Wirken
in der Öffentlichkeit. Diese Tatsache zeichnet sich im Grunde schon seit
1923 ab, also seit der Aufgabe seines so wirkungsvoll operierenden
Sprachrohrs, der DRAZ.
Allerdings arbeitete er, von der Öffentlichkeit unbemerkt, äußerst
wirkungsvoll und zielstrebig an den Stiftungsaufgaben weiter.
Es folgte 1931 der Erwerb einer eigenen Druckerei, aber was noch
wichtiger war: noch im gleichen Jahre konnte endlich Soldans
langgehegter Wunsch in Erfüllung gehen, die erste "Erholungsstätte
Deutscher Rechtsanwälte" zu eröffnen. Der Stiftung war es gelungen,
das Kurhotel "Juliushall" in Bad Harzburg in eigener Regie zu übernehmen.
Bereits vorher, im Februar 1930, gründete Magdalene Soldan, die
Ehefrau Hans Soldans, zusammen mit anderen Anwaltsehefrauen und
Lotti Soldan, der Schwester des Stifters, die "Vereinigung Deutscher
Rechtsanwaltsehefrauen". Den Vorsitz übernahm Lotti Soldan. In ihrer
Zeitschrift "Der gemeine Pfennig" bekannte sich die Vereinigung zu
dem alten Ziel des Stifters, Erholungsheime für die Rechtsanwaltsfamilien zu
schaffen. Sie erreichte es immerhin, verbilligte Aufenthalts- und
Verpflegungsmöglichkeiten in ausgesuchten Feriengegenden zu
vermitteln.
Von ganz anderer Qualität und Bedeutung wurde aber nun das Kurhofel
"Juliushall", das bereits im ersten Jahr seiner Übernahme für
rund 10000 Verpflegungstage von Anwälten und ihren Familien in Anspruch
genommen wurde. Die Stadt Bad Harzburg konnte den Wunsch der
Stiftung nicht erfüllen, ihm das stattliche Anwesen zu verkaufen. Die
Stiftung hatte es deshalb in Pacht übernommen, aber das gesamte
Inventar, soweit es nicht zum Hause gehörte, von dem Vorbesitzer des
Hotels gekauft. Alle Angestellten des Kurhotels waren Angestellte der
Stiftung, und die Gäste waren Gäste der Stiftung. Die Kurtaxe, die
im Sommer eine Mark und im Winter 50 Pfennig je Tag betrug, zahlte die
Stiftung für die Rechtsanwälte und ihre Angehörigen.
Das Harzburger Hotel war für die Stiftung von Anfang an ein
Verlustposten. Dennoch fasste sie im Jahre 1939 den Beschluss,
erholungsbedürftige Anwälte in das Hotel kostenlos aufzunehmen.
Dazu ist es dann aber nicht mehr gekommen: im selben Jahre wurde nach
Ausbruch des zweiten Weltkrieges das Hotel -- wie auch viele andere
Hotels in Bad Harzburg -- zu "Wehrmachtszwecken" beschlagnahmt.
Auf diese Weise wurde aus dem in idyllischer Harzlage gelegenen
Städtchen bald ein einziges großes Lazarett.
In der Zeit danach blieb nichts mehr beim alten. Belegschaftsmitglieder
wurden ebenso eingezogen wie die Kunden der Stiftung, die
Rechtsanwälte und Notare. Viele von ihnen ließen im Krieg ihr Leben.
Anlässlich einer Trauerfeier zum Tode des Stifters am 23. November 1940
im Geschäftsgebäude in der Blumenstraße sahen die Familienangehörigen
Soldans, die aus der rheinhessischen Gegend nach Berlin gekommen
waren, zum ersten Mal die großen und schönen Räume, die dann
später der Bombardierung zum Opfer fielen.
Nachfolger des Stifters als Vorstand wurde sein Schwiegersohn,
Dr. iur. Fritz Trops, der ihn bereits seit den Aufsichtsratssitzungen
vom Februar 1938 als Vorstandsassistent vertreten hatte. Dr. Trops
blieb Vorstandsmitglied der Stiftung bis zu seinem Tode am 31. Oktober
1978. Er hat von Beginn an sorgfältig und streng über die Einhaltung,
der Stiftungssatzung gewacht. In ihr hat er nie ein bloßes
Organisationsstatut erblickt; die Soldansche Richtschnur des
ausschließlich gemeinnützigen Zwecks der Stiftung, die auch in der
Satzung ihren Ausdruck findet, wurde ihm oberstes Prinzip.
|