Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
seit 1989 hat die Hans Soldan Stiftung mit der Förderung von gemeinnützigen
Organen der deutschen Anwaltschaft in Höhe von bis heute rund 15 Mio. Euro
ihren im § 2 Abs. 1 der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck erfolgreich
umgesetzt, wie die in der Jurnal Extra-Ausgabe vorgestellten Einrichtungen
in Köln und Bielefeld exemplarisch zeigen. Praktische Unterstützung
leistet die Hans Soldan Stiftung auch im Rahmen der Arbeit des Forums Junger
Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein, in dessen Mittelpunkt der erfolgreiche
Berufseinstieg junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte steht. Mit
der Gründung und Förderung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement
verfolgt die Hans Soldan Stiftung zudem seit mittlerweile über drei Jahren
das Ziel, nicht nur den jungen Kolleginnen und Kollegen Antworten auf aktuelle
Fragen aus den Bereichen anwaltlichen Marketings und Managements, Fortbildung
und Vergütungsvereinbarung zu geben.
Ein ganz besonderes Augenmerk richtet die Stiftung aber, seitdem die Reform der Juristenausbildung 2003 auch endlich gesetzlich verankert wurde, auf die praktische Umsetzung der anwaltsorientierten Ausbildung an den Universitäten. Seit 1999 finden Soldan-Tagungen statt, die die Plattform für einen konstruktiven Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis bilden mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben der §§ 5a und 5b DRiG in der Universität an Ausbildung umzusetzen. Die 10. Soldan-Tagung 2011 fand in Hannover statt. Die 11. Soldan-Tagung soll 2013 in Heidelberg umgesetzt werden.
Ihr Manfred Wissmann
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