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9. Soldan-Tagung - Noch zu wenig Anwälte in Jurastudium eingebunden
Keine Einigung über Umsetzung der Bologna-Vorgaben
Nach Auffassung des Vorstandes der Hans Soldan Stiftung, Rechtsanwalt Dr. h. c. Ludwig Koch, ist die Anwaltsorientierung in der Juristenausbildung der rechtswissenschaftlichen Fakultäten auch in Zukunft unverzichtbar. Dabei sei der Einsatz von Praktikern in der Lehre nicht nur beizubehalten, sondern noch auszubauen. Einer bislang unveröffentlichten Studie der Hans Soldan Stiftung zufolge, aus der Dr. Koch auf der 9. Soldan Tagung am 15. Juni 2007 in Berlin zitierte, liegt der Anteil der Rechtsanwälte unter den externen Lehrbeauftragten aber nur an acht Fakultäten bei mehr als 50 % und an weiteren 16 Fakultäten sogar nur zwischen 25 und 50 %. Diskussionsstoff lieferte vor allem die Frage, an welcher Stelle des Studiums die Unterstützung durch den Rechtsanwalt erfolgen soll. Die anwesenden Universitätsprofessoren zeigten sich gegenüber einer übermäßigen Einbindung von Praktikern vor allem im Bereich der Kernfächer skeptisch. Sie hielten dagegen, dass die Studenten teilweise mit der Herangehensweise der Praktiker überfordert seien. Und auch über die Frage, wie das Jurastudium künftig im Lichte des Bolognaprozesses aussehen könnte bzw. sollte, herrschte unter den Teilnehmern Uneinigkeit.

In seinem Vortrag beklagte auch Rechtsanwalt Peter Ströbel, Vorsitzender des Ausschusses zur Reform der Juristenausbildung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), „dass bei einer ganz erheblichen Zahl von Fakultäten in den wesentlichen Teilen einer praktischen Anwaltsausbildung Fehlanzeige bestehe“. Als Gründe für die unbefriedigende Einbindung von Praktikern in den juristischen Lehrbetrieb nannte er u. a. Vorbehalte wegen der angeblich unwissenschaftlichen Arbeitsweise von Anwälten, mangelnde finanzielle Mittel, eingefahrene Strukturen des bisherigen Studienbetriebs und den immer wieder behaupteten Mangel an geeigneten Praktikern. Er stützte sich dabei auf eine 2006 von der BRAK durchgeführten Studie zur Einbindung von Praktikern in der Juristenausbildung, die durch zahlreiche Einzelgespräche mit den juristischen Fakultäten in diesem Jahr ergänzt wurde.

Was aus der Reform des Jura-Studiums im Rahmen des Bologna-Prozesses, der eine Umstellung aller Studiengänge auf das Bachelor- und Master-System vorsieht, wird, war auch am Ende der 9. Soldan Tagung noch völlig offen. Ob „4-Stufen-Modell“, „Zusatz-Master“, „Rechtspflege-Master“ oder „Stuttgarter-Reformmodell“, von verschiedenen Seiten wurde vor allem Kritik an der Stimmigkeit und Umsetzbarkeit des Modells geäußert. So mahnte Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, zur „Vorsicht vor Modellen auf der grünen Wiese“ und bemängelte, dass die vorgestellten Modelle keinerlei Aussagen über die Studieninhalte geben würden.
Und so schloss die 9. Soldan Tagung auch mit dem Appell, dass Wissenschaft, Praxis und die zuständigen Ministerien in dieser Frage eine Einigung erzielen mögen.
 
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