Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
seit 1989 hat die Hans Soldan Stiftung mit der Förderung von gemeinnützigen
Organen der deutschen Anwaltschaft in Höhe von bis heute rund 11 Mio. Euro
ihren im § 2 Abs. 1 der Satzung festgeschriebenen Stiftungszweck erfolgreich
umgesetzt, wie die in der Jurnal Extra-Ausgabe vorgestellten Einrichtungen
in Köln und Bielefeld exemplarisch zeigen. Praktische Unterstützung
leistet die Hans Soldan Stiftung auch im Rahmen der Arbeit des Forums Junger
Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein, in dessen Mittelpunkt der erfolgreiche
Berufseinstieg junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte steht. Mit
der Gründung und Förderung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement
verfolgt die Hans Soldan Stiftung zudem seit mittlerweile über drei Jahren
das Ziel, nicht nur den jungen Kolleginnen und Kollegen Antworten auf aktuelle
Fragen aus den Bereichen anwaltlichen Marketings und Managements, Fortbildung
und Vergütungsvereinbarung zu geben.
Ein ganz besonderes Augenmerk richtet die Stiftung aber, seitdem die Reform
der Juristenausbildung 2003 auch endlich gesetzlich verankert wurde, auf die
praktische Umsetzung der anwaltsorientierten Ausbildung an den Universitäten.
Die mittlerweile seit 7 Jahren stattfindenden Soldan Tagungen bilden eine Plattform
für den konstruktiven Gedankenaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis
mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben der §§ 5 a und 5 d DRiG in
der universitären Ausbildung umzusetzen. Die Stiftung hofft, dass der Gedankenaustausch
der 7. Soldan Tagung am 10.06.2005 zielführende Ergebnisse auch für
zukünftige Soldan Tagungen erarbeiten wird.
Ihr Dr. h.c. Ludwig Koch
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